Welche Fördermittel gibt es?
Grüne Wärme wird belohnt!


Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Ziel ist es die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen. Hier finden Sie alles zu den wichtigsten Förderinstrumente des Bundesamts für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wenn Sie an einer individuellen Beratung interessiert sind, hilft Ihnen unser Paradigma-Fördergeldservice gerne weiter.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Einzelmaßnahmen | Sanierung von Wohngebäuden

Stand 01.01.2023


Solarthermie | Vakuumröhrenkollektoren

Förderungen für den Kesseltausch im Überblick

>> KEIN SPEICHERTAUSCH NÖTIG – VIEL KLIMASCHUTZ, WENIG AUFWAND <<

25 %

+ 10 % Heizungstauschbonus²

Maximale Fördersumme¹ pro Wohneinheit:
21.000 € | 35 %

Vorteile

  • Keine Mindestkollektorfläche erforderlich
  • Über 50 Prozent Autarkie möglich

Zu unseren Solarkollektoren

Kesseltausch mit Biomasse + Solarthermie


Förderungen für den Kesseltausch im Überblick

>> DIE BESTE LÖSUNG FÜRS KLIMA <<

Förderungen für den Kesseltausch im Überblick

10 %

+ 10 % Heizungstauschbonus²

Bis zu 20% für den Biomassekessel

Förderungen für den Kesseltausch im Überblick

25 %

+ 10 % Heizungstauschbonus²

Bis zu 35 % auf die Solarthermieanlage


Voraussetzungen:

  • Förderungen von Biomasseheizungen sind nur in Kombination mit Solarkollektoren oder einer Wärmepumpe möglich.
  • Puffervolumen von mind. 30 l / kW für Pelletskessel
  • Puffervolumen von mind. 55 l / kW für Scheitholzkessel
  • Einhaltung der Grenzwerte von min. 81 % jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs)  und 2,5 mg / m³ Feinstaub

Zu unseren Biomasseheizungen


Heizungsoptimierung

Förderungen für den Kesseltausch im Überblick

Voraussetzungen

  • Das Mindestalter des Wärmeerzeugers muss 2 Jahre betragen
  • Bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulischer Abgleich Voraussetzung
  • Es muss eine Mindestsumme von 300 € investiert werden

Maximale Fördersumme¹ pro Wohneinheit:
12.000 € | 20 %


1 Die maximale Fördersumme errechnet sich aus den maximal förderfähigen Kosten von 60.000 € pro Wohneinheit.
2 Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagenheizungen und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
3 Für die Förderfähigkeit wird ein Partikelabscheider benötigt.
4 Bonus bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).
Stand: 15.01.2023, Angaben ohne Gewähr, bitte informieren Sie sich regelmäßig auf www.bafa.de über die aktuellen Förderungen.

Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden


Fördersätze für Anträge ab dem 01.01.2023
StandardBoniMax.
Einzelmaßnahmen ZuschussZuschussiSFP Heizungs-Tausch Wärme­pumpenbonus Max. Förder­satz
Solarkollektoranlagen 25 %- 10 %- 35 %
Biomasse10 %-10 %-20 %
Wärmepumpe25 %-10 %5 %40 %
Innovative Heizungstechnik25 %-10 %-35 %
Wärmenetzanschluss30 %-10 %-40 %
Gebäudenetzanschluss25 %-10 %-35 %
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/
Erweiterung (ohne Biomasse)
30 %---30 %
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/
Erweiterung
(mit max. 25 % Biomasse für Spitzenlast)
25 %---25 %
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/
Erweiterung
(mit max. 75 % Biomasse)
20 %---20 %
Gebäudehülle 15 %5 %--20 %
Anlagentechnik 15 %5 %--20 %
Heizungsoptimierung15 %5 %--20 %


Förderung beantragen

Bitte beachten Sie, das die Antragsstellung direkt beim BAFA erfolgt. Hierbei handelt es sich um einen Investitionszuschuss.

Ganz schön kompliziert? Hier gibt es alle Informationen zum Paradigma-Fördergeldservice. Profis übernehmen für Sie alles von der Antragstellung bis zum Einreichen aller notwendigen Nachweise.

Wie erhalten Sie die Förderung?

Schnappen Sie sich die Fördergelder – und erneuern Sie Ihre Heizung Schritt für Schritt:


Frdergelder für Heizungen bei der Modernisierung nutzen

Schritt 1

Holen Sie sich Ihr förderfähiges Fachhandwerker-Angebot ein. Den Antrag stellen Sie beim BAFA. Wichtig: vor Auftragsvergabe an den Fachbetrieb.

Frdergelder für Heizungen bei der Modernisierung nutzen

Schritt 2

Nach der Antragsstellung erhalten Sie eine E-Mailbestätigung. Jetzt kann es losgehen oder Sie warten auf den Zuwendungsbescheid – das kann mehrere Wochen dauern. Dann haben Sie 24 Monate Zeit Ihre Maßnahme umzusetzen (Bewilligungszeitraum).

Frdergelder für Heizungen bei der Modernisierung nutzen

Schritt 3

Nach der Inbetriebnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, sind alle Unterlagen einzureichen. Dazu gehören unter anderem der Verwendungsnachweis und die Schlussrechnung.

Hier finden Sie ein allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung der BAFA.

Weitere Informationen sowie das detaillierte Förderprogramm im Überblick:
www.bafa.de

Außerdem gut zu wissen


Alle Informationen zur Förderung von Neubau und Komplettsanierungen finden Sie auf der KfW-Website. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung über die KfW erfolgen muss.

Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung können von der Steuer über den Steuerbonus § 35c EStG unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Informationen dazu erhalten Sie bei einem Steuerberater.

Ganz schön kompliziert? Hier gibt es alle Informationen zum Paradigma Fördergeldservice. Profis übernehmen für Sie alles von der Antragstellung bis zum Einreichen aller notwendigen Nachweise.

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Paradigma Förderfolder

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