Welche Fördermittel gibt es?
Grüne Wärme wird belohnt!
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Einzelmaßnahmen | Sanierung von Wohngebäuden
Stand 01.01.2023
Kesseltausch mit Biomasse + Solarthermie
>> DIE BESTE LÖSUNG FÜRS KLIMA <<
10 %
+ 10 % Heizungstauschbonus²
→ Bis zu 20% für den Biomassekessel
25 %
+ 10 % Heizungstauschbonus²
→ Bis zu 35 % auf die Solarthermieanlage
Voraussetzungen:
- Förderungen von Biomasseheizungen sind nur in Kombination mit Solarkollektoren oder einer Wärmepumpe möglich.
- Puffervolumen von mind. 30 l / kW für Pelletskessel
- Puffervolumen von mind. 55 l / kW für Scheitholzkessel
- Einhaltung der Grenzwerte von min. 81 % µs und 2,5 mg / m³ Feinstaub
Zu unseren Biomasseheizungen
Solarthermie | Vakuumröhrenkollektoren
>> KEIN SPEICHERTAUSCH NÖTIG –
VIEL KLIMASCHUTZ, WENIG AUFWAND <<
25 %
+ 10 % Heizungstauschbonus²
Maximale Fördersumme¹ pro Wohneinheit:
21.000 € | 35 %
Vorteile
- Keine Mindestkollektorfläche erforderlich
- Über 50 Prozent Autarkie möglich
Voraussetzungen
- Das Mindestalter des Wärmeerzeugers muss 2 Jahre betragen
- Bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulischer Abgleich Voraussetzung
- Es muss eine Mindestsumme von 300 € investiert werden
Maximale Fördersumme¹ pro Wohneinheit:
12.000 € | 20 %
1 Die maximale Fördersumme errechnet sich aus den maximal förderfähigen Kosten von 60.000 € pro Wohneinheit.
2 Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl, Kohle, Gasetagenheizungen und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt. Für den Aus
tausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 % gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens
20 Jahre zurückliegt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
3 Für die Förderfähigkeit wird ein Partikelabscheider benötigt.
4 Bonus bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).
Stand: 15.01.2023, Angaben ohne Gewähr, bitte informieren Sie sich regelmäßig auf www.bafa.de über die aktuellen Förderungen.
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Standard | Boni | Max. | |||
---|---|---|---|---|---|
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP | Heizungs-Tausch | Wärmepumpen-Boni | Max. Fördersatz |
Solarkollektoranlagen | 25 % | - | 10 % | - | 35 % |
Biomasse | 10 % | - | 10 % | - | 20 % |
Wärmepumpe | 25 % | - | 10 % | 5 % | 40 % |
Innovative Heizungstechnik | 25 % | - | 10 % | - | 35 % |
Wärmenetzanschluss | 30 % | - | 10 % | - | 40 % |
Gebäudenetzanschluss | 25 % | - | 10 % | - | 35 % |
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/ Erweiterung (ohne Biomasse) | 30 % | - | - | - | 30 % |
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/ Erweiterung (mit max. 25 % Biomasse für Spitzenlast) | 25 % | - | - | - | 25 % |
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/ Erweiterung (mit max. 75 % Biomasse) | 20 % | - | - | - | 20 % |
Gebäudehülle | 15 % | 5 % | - | - | 20 % |
Anlagentechnik | 15 % | 5 % | - | - | 20 % |
Heizungsoptimierung | 15 % | 5 % | - | - | 20 % |
Förderung beantragen
Bitte beachten Sie, das die Antragsstellung direkt beim BAFA erfolgt. Hierbei handelt es sich um einen Investitionszuschuss.
Ganz schön kompliziert? Hier gibt es alle Informationen zum Paradigma-Fördergeldservice. Profis übernehmen für Sie alles von der Antragstellung bis zum Einreichen aller notwendigen Nachweise.
Außerdem gut zu wissen
Alle Informationen zur Förderung von Neubau und Komplettsanierungen finden Sie auf der KfW-Website. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung über die KfW erfolgen muss.
Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung können von der Steuer über den Steuerbonus § 35c EStG unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Informationen dazu erhalten Sie bei einem Steuerberater.
Ganz schön kompliziert? Hier gibt es alle Informationen zum Paradigma Fördergeldservice. Profis übernehmen für Sie alles von der Antragstellung bis zum Einreichen aller notwendigen Nachweise.