Fördermittel
für Heizungen und Solaranlagen


Wichtige Information zur aktuellen Heizungsförderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde von der Bundesregierung zum 8. Juli 2026 vorübergehend ausgesetzt.

Voraussichtlich können ab dem 21. Juli 2026 wieder Förderanträge nach den neuen Förderbedingungen gestellt werden. Wir aktualisieren diese Seite derzeit und stellen Ihnen die wichtigsten Informationen zu den Änderungen schnellstmöglich zur Verfügung.

Das gilt während der Übergangsphase:

Bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr können Anträge noch nach den bisherigen Förderbedingungen eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine gültige BzA-ID vorliegt.

Liegt noch keine BzA-ID vor, kann ein neuer Förderantrag voraussichtlich erst wieder ab dem 21. Juli 2026 nach den aktualisierten Förderbedingungen gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen kurzfristig ändern können. Verbindliche Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Förderstellen.


Modernisierungen Sie mit Köpfchen und profitieren Sie von Fördergeldern aus einer Vielzahl an Programmen. Für den Umstieg auf eine neue klimafreundliche, energiesparende Heizung oder umweltfreundlichen Solaranlage auf dem eigenen Hausdach können Sie Fördergelder in Anspruch nehmen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Förderinstrumente des Bundesamts für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darüber hinaus informieren wir Sie über die Möglichkeit einer individuellen Förderberatung und Beantragung über den Paradigma Förderservice.

Weitere Informationen zur Förderung


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Förderung für Heizungen - Geldscheine

Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)

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Fördergeldservice - Lupe über Geld

Paradigma Fördergeldservice


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