Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Alles über die BEG-Fördersätze



Klimafreundlich heizen und staatliche Förderung nutzen

Wer eine bestehende Heizung modernisiert und auf eine förderfähige Heizlösung umsteigt, kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, einen staatlichen Zuschuss erhalten.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Abhängig von der geplanten Heizung, der bisherigen Heizungsanlage, der Nutzung des Gebäudes und dem zu versteuernden Haushaltseinkommen sind bis zu 80 % Zuschuss möglich.


Wie setzt sich die Heizungsförderung zusammen?

30 %

Grundförderung

+ bis zu 40 %

Einkommensbonus

+ 16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und möglichen Bonusförderungen. Welche Bausteine Sie nutzen können, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Gebäude ab.

30 % Grundförderung

Beim Umstieg auf eine förderfähige, klimafreundliche Heizungsanlage gibt es immer eine Grundförderung von 30 Prozent für alle selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie für Nichtwohngebäude. 

    + bis zu 40 % Einkommensbonus

    Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Einkommensbonus erhalten. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Dadurch kann beispielsweise bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro ein Einkommensbonus von 40 Prozent möglich sein.

    Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung berechnet. Wenn der Antrag also z. B. 2026 Antrag gestellt wird, errechnet sich das zu versteuernde Einkommen aus dem Durchschnitt der Jahre 2023 und 2024.

    Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen:

    bis 30.000 Euro

    1

    40 %

    Einkommensbonus

    30.001 bis 40.000 Euro

    2

    30 %

    Einkommensbonus

    40.001 bis 50.000 Euro

    3

    10 %

    Einkommensbonus

    über 50.000 Euro

    4

    kein

    Einkommensbonus

    + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus

    Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten, wenn sie eine bestimmte alte, noch funktionsfähige Heizung austauschen.

    Der Bonus kommt insbesondere beim Austausch folgender Heizungen infrage:

    • Ölheizungen
    • Kohleheizungen
    • Gas-Etagenheizungen
    • Nachtspeicherheizungen
    • mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen
    • mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizungen

    Die alte Heizungsanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

    Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt für Anträge bis zum 31. Januar 2027 bis zu 16 %. Danach wird er wird alle sechs Monate um 4% reduziert. Ab dem 1. August 2028 entfällt er komplett.

    16 %

    ab 21.07.2026

    12 %

    ab 01.02.2027

    8 %

    ab 01.08.2027

    4 %

    ab 01.02.2028

    ab 01.08.2028

    Wichtig: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus können kombiniert werden. Die Gesamtförderung ist auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.


    Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?

    Wohngebäude werden nach der Anzahl der Wohneinheiten gefördert, Nichtwohngebäude nach der Nettogrundfläche (NGF).

    Wohngebäude

    Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit

    28.000 €

    maximal förderfähige Kosten

    Maximal geförderte Investitionskosten bei Wohngebäuden

    1

    1. Wohneinheit

    28.000 €

    maximal förderfähige Investitionskosten

    2–6

    2.–6. Wohneinheit

    + 15.000 €

    je Wohneinheit

    7+

    Ab der 7. Wohneinheit

    + 8.000 €

    je Wohneinheit

    Maximal geförderte Investitionskosten bei Nichtwohngebäuden

    bis
    150 m²

    Bis 150 m² NGF

    28.000 €

    maximal förderfähige Investitionskosten

    151–
    400 m²

    151 bis 400 m² NGF

    + 197 €/m²

    zusätzlich

    401–
    1.000 m²

    401 bis 1.000 m² NGF

    + 118 €/m²

    zusätzlich

    ab
    1.001 m²

    Ab 1.001 m² NGF

    + 79 €/m²

    zusätzlich

    Beispiel: Wohngebäude mit 1 Wohneinheit

    27.250 €

    ab 01.02.2027

    26.500 €

    ab 01.08.2027

    25.750 €

    ab 01.02.2028

    25.000 €

    ab 01.08.2028

    22.000 €

    Ende 2030

    * Selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude.

    Fördersätze für Einzelmaßnahmen mit Paradigma Produkten

    Stand 01.08.2026

    KESSELTAUSCH

    Wärmepumpe

    Wärmepumpe der Marke Paradigma mit gelbem Kreis im Hintergrund

    bis zu

    80 %
    Inklusive Grundförderung
    + Klimageschwindigkeitsbonus
    + Einkommensbonus

    Maximale Fördersumme für die erste Wohneinheit:
    22.400 € | 80 %

    Vorteile: 
    Effiziente Luft-/Wasserwärmepumpe in Monoblockbauweise

    • Nutzung kostenloser Umweltwärme
    • klimafreundliche und zukunftssichere Heiztechnik
    • ideal mit Photovoltaik oder Solarthermie kombinierbar
    • kein Brennstofflager erforderlich
    • geeignet für Neubauten und viele Bestandsgebäude
    • komfortabler und weitgehend automatischer Betrieb

    Zu unseren Wärmepumpen

    Biomasse

    Pelletskessel der Marke Paradigma mit gelbem Kreis im Hintergrund

    bis zu

    80 %
    Inklusive Grundförderung
    + Klimageschwindigkeitsbonus
    + Einkommensbonus

    Maximale Fördersumme für die erste Wohneinheit:
    22.400 € | 80 % 

    Vorteile:

    • Heizen mit dem erneuerbaren Energieträger Holz
    • auch für Gebäude mit höheren Vorlauftemperaturen geeignet
    • komfortabler und weitgehend automatischer Betrieb bei Pelletheizungen
    • gut mit Solarthermie kombinierbar
    • unabhängig von Öl und Gas
    • geeignet für viele Bestandsgebäude

    Zu unseren Biomasseheizungen

    SOLARE NACHRÜSTUNG

    Solarthermie | Vakuumröhrenkollektoren

    VAkuumröhrenkollektor der Marke Paradigma mit gelbem Kreis im Hintergrund

    >> KEIN SPEICHERTAUSCH NÖTIG – VIEL KLIMASCHUTZ, WENIG AUFWAND <<

    bis zu

    70 %
    Inklusive Grundförderung
    + Einkommensbonus

    Maximale Fördersumme für die erste Wohneinheit:
    19.600 € | 70 %

    Vorteile

    • Keine Mindestkollektorfläche erforderlich
    • Über 50 % Autarkie möglich
    • Nutzung kostenloser Sonnenenergie

    Zu unseren Solarkollektoren

    Weitere Fördermöglichkeiten

    Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung

    Schaubild über Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
    • Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten.
    • Förderung ist bei BAFA zu beantragen.
    • Bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulischer Abgleich Voraussetzung.
    • Mit einem individuellen Sanierungsfachplan können die maximalen Investitionskosten von 30.000 € auf 60.000 € angehoben werden.
    • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300 €.
    • Der iSFP-Bonus greift bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).

    Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung

    Schaubild über Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung
    • Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten.
    • Förderung ist bei BAFA zu beantragen.
    • Bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulischer Abgleich Voraussetzung.
    • Mit einem individuellen Sanierungsfachplan können die maximalen Investitionskosten von 30.000 € auf 60.000 € angehoben werden.
    • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300 €.

    Fachplanung

    Schaubild über Fachplanung

    Bei Inanspruchnahme einer Fachplanung und Baubegleitung sind 50 % der hierfür anfallenden Kosten förderfähig. Jährlich maximal 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 2.000 € pro Partei bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Insgesamt sind die Kosten auf maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid gedeckelt.


    Steuerliche Absetzung

    Schaubild über Steuerliche Absetzung

    Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung können unter bestimmten Voraussetzungen über den Steuerbonus § 35c EStG von der Steuer abgesetzt werden. Für die 20 % Steuerermäßigung ist keine Antragstellung im Vorfeld nötig.


    Wie erhalten Sie die Förderung?

    Schnappen Sie sich die Fördergelder – und erneuern Sie Ihre Heizung Schritt für Schritt:


    Frdergelder für Heizungen bei der Modernisierung nutzen

    Schritt 1

    Fachunternehmen und Unterlagen

    Beauftragen Sie ein Fachunternehmen mit dem Heizungstausch. Dieses erstellt folgende Unterlagen für Sie:

    • Bestätigung zum Antrag (BzA)
    • Lieferungs- oder Leistungsvertrag inkl. voraussichtliches Umsetzungsdatum

    Wichtig: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. So können Sie den Vertrag stornieren, sollte Ihr Förderantrag abgelehnt werden.

    Frdergelder für Heizungen bei der Modernisierung nutzen

    Schritt 2

    Antrag, Zusage, Start

    Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und beantragen Sie die Förderung:

    • Geben Sie Ihre BzA-ID an
    • Laden Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag hoch

    Erst nach Erhalt der KfW-Zusage dürfen die Arbeiten beginnen. Ab jetzt haben Sie 36 Monate Zeit, Ihr Vorhaben abzuschließen.


    Frdergelder für Heizungen bei der Modernisierung nutzen

    Schritt 3

    Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

    Nach der Inbetriebnahme erstellt Ihr Fachunternehmen die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Jetzt können Sie im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung beantragen:

    • Geben Sie die BnD-ID an
    • Laden Sie die Schlussrechnungen hoch
    • Laden Sie ggf. weitere Bonusnachweise hoch

    Wichtig: Beachten Sie die Einreichungsfrist in Ihrer Zuschusszusage!

    Das war’s – freuen Sie sich über Ihr Fördergeld!

    Ganz schön kompliziert? Hier gibt es alle Informationen zum Paradigma-Fördergeldservice. Profis übernehmen für Sie alles von der Antragstellung bis zum Einreichen aller notwendigen Nachweise.

    Außerdem finden Sie hier ein allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung der KfW und der BAFA.

    Weitere Informationen sowie das detaillierte Förderprogramm im Überblick:
    www.KfW.de
    www.bafa.de

    Außerdem gut zu wissen


    Die Förderung für den Einbau einer neuen, förderfähigen Heizungsanlage wird über die KfW beantragt. Zusätzlich zum Zuschuss kann für bereits geförderte Einzelmaßnahmen ein KfW-Ergänzungskredit über einen Finanzierungspartner, beispielsweise die Hausbank, genutzt werden.

    Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro können unter bestimmten Voraussetzungen von einer zusätzlichen Zinsvergünstigung profitieren.

    Voraussetzung für den Ergänzungskredit ist, dass bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA für die geplante Einzelmaßnahme vorliegt.

    Für die Zuständigkeit gilt:

    KfW: Heizungsförderung sowie Kredite für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus
    BAFA: unter anderem Heizungsoptimierung, Maßnahmen an der Gebäudehülle und weitere energetische Einzelmaßnahmen

    Die konkrete Antragstellung richtet sich nach der geplanten Maßnahme und dem jeweils geltenden Förderprogramm.

    Haus mit Solarthermieanlage auf dem Dach

    Informationsmaterial



    Paradigma Förderfolder

    Förderfolder