Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Alles über die BEG-Fördersätze
Klimafreundlich heizen und staatliche Förderung nutzen
Wer eine bestehende Heizung modernisiert und auf eine förderfähige Heizlösung umsteigt, kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, einen staatlichen Zuschuss erhalten.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Abhängig von der geplanten Heizung, der bisherigen Heizungsanlage, der Nutzung des Gebäudes und dem zu versteuernden Haushaltseinkommen sind bis zu 80 % Zuschuss möglich.
Wie setzt sich die Heizungsförderung zusammen?
30 %
Grundförderung
+ bis zu 40 %
Einkommensbonus
+ 16 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und möglichen Bonusförderungen. Welche Bausteine Sie nutzen können, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Gebäude ab.
30 % Grundförderung
Beim Umstieg auf eine förderfähige, klimafreundliche Heizungsanlage gibt es immer eine Grundförderung von 30 Prozent für alle selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie für Nichtwohngebäude.
+ bis zu 40 % Einkommensbonus
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Einkommensbonus erhalten. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Dadurch kann beispielsweise bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro ein Einkommensbonus von 40 Prozent möglich sein.
Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung berechnet. Wenn der Antrag also z. B. 2026 Antrag gestellt wird, errechnet sich das zu versteuernde Einkommen aus dem Durchschnitt der Jahre 2023 und 2024.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen:
bis 30.000 Euro
40 %
Einkommensbonus30.001 bis 40.000 Euro
30 %
Einkommensbonus40.001 bis 50.000 Euro
10 %
Einkommensbonusüber 50.000 Euro
kein
Einkommensbonus+ 16 % Klimageschwindigkeitsbonus
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten, wenn sie eine bestimmte alte, noch funktionsfähige Heizung austauschen.
Der Bonus kommt insbesondere beim Austausch folgender Heizungen infrage:
- Ölheizungen
- Kohleheizungen
- Gas-Etagenheizungen
- Nachtspeicherheizungen
- mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen
- mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizungen
Die alte Heizungsanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt für Anträge bis zum 31. Januar 2027 bis zu 16 %. Danach wird er wird alle sechs Monate um 4% reduziert. Ab dem 1. August 2028 entfällt er komplett.
16 %
ab 21.07.2026
12 %
ab 01.02.2027
8 %
ab 01.08.2027
4 %
ab 01.02.2028
–
ab 01.08.2028
Wichtig: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus können kombiniert werden. Die Gesamtförderung ist auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
Wohngebäude werden nach der Anzahl der Wohneinheiten gefördert, Nichtwohngebäude nach der Nettogrundfläche (NGF).
Wohngebäude
Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
28.000 €
maximal förderfähige KostenMaximal geförderte Investitionskosten bei Wohngebäuden
1. Wohneinheit
28.000 €
maximal förderfähige Investitionskosten
2.–6. Wohneinheit
+ 15.000 €
je Wohneinheit
Ab der 7. Wohneinheit
+ 8.000 €
je Wohneinheit
Maximal geförderte Investitionskosten bei Nichtwohngebäuden
150 m²
Bis 150 m² NGF
28.000 €
maximal förderfähige Investitionskosten
400 m²
151 bis 400 m² NGF
+ 197 €/m²
zusätzlich
1.000 m²
401 bis 1.000 m² NGF
+ 118 €/m²
zusätzlich
1.001 m²
Ab 1.001 m² NGF
+ 79 €/m²
zusätzlich
Beispiel: Wohngebäude mit 1 Wohneinheit
27.250 €
ab 01.02.2027
26.500 €
ab 01.08.2027
25.750 €
ab 01.02.2028
25.000 €
ab 01.08.2028
22.000 €
Ende 2030
* Selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude.
Fördersätze für Einzelmaßnahmen mit Paradigma Produkten
Stand 01.08.2026
KESSELTAUSCH
Wärmepumpe

bis zu
80 %
Inklusive Grundförderung
+ Klimageschwindigkeitsbonus
+ Einkommensbonus
Maximale Fördersumme für die erste Wohneinheit:
22.400 € | 80 %
Vorteile:
Effiziente Luft-/Wasserwärmepumpe in Monoblockbauweise
- Nutzung kostenloser Umweltwärme
- klimafreundliche und zukunftssichere Heiztechnik
- ideal mit Photovoltaik oder Solarthermie kombinierbar
- kein Brennstofflager erforderlich
- geeignet für Neubauten und viele Bestandsgebäude
- komfortabler und weitgehend automatischer Betrieb
Zu unseren Wärmepumpen
Biomasse

bis zu
80 %
Inklusive Grundförderung
+ Klimageschwindigkeitsbonus
+ Einkommensbonus
Maximale Fördersumme für die erste Wohneinheit:
22.400 € | 80 %
Vorteile:
- Heizen mit dem erneuerbaren Energieträger Holz
- auch für Gebäude mit höheren Vorlauftemperaturen geeignet
- komfortabler und weitgehend automatischer Betrieb bei Pelletheizungen
- gut mit Solarthermie kombinierbar
- unabhängig von Öl und Gas
- geeignet für viele Bestandsgebäude
Zu unseren Biomasseheizungen
SOLARE NACHRÜSTUNG
Solarthermie | Vakuumröhrenkollektoren

>> KEIN SPEICHERTAUSCH NÖTIG – VIEL KLIMASCHUTZ, WENIG AUFWAND <<
bis zu
70 %
Inklusive Grundförderung
+ Einkommensbonus
Maximale Fördersumme für die erste Wohneinheit:
19.600 € | 70 %
Vorteile
- Keine Mindestkollektorfläche erforderlich
- Über 50 % Autarkie möglich
- Nutzung kostenloser Sonnenenergie
Zu unseren Solarkollektoren
Weitere Fördermöglichkeiten
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung

- Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten.
- Förderung ist bei BAFA zu beantragen.
- Bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulischer Abgleich Voraussetzung.
- Mit einem individuellen Sanierungsfachplan können die maximalen Investitionskosten von 30.000 € auf 60.000 € angehoben werden.
- Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300 €.
- Der iSFP-Bonus greift bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung

- Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten.
- Förderung ist bei BAFA zu beantragen.
- Bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulischer Abgleich Voraussetzung.
- Mit einem individuellen Sanierungsfachplan können die maximalen Investitionskosten von 30.000 € auf 60.000 € angehoben werden.
- Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300 €.
Fachplanung

Bei Inanspruchnahme einer Fachplanung und Baubegleitung sind 50 % der hierfür anfallenden Kosten förderfähig. Jährlich maximal 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 2.000 € pro Partei bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Insgesamt sind die Kosten auf maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid gedeckelt.
Steuerliche Absetzung

Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung können unter bestimmten Voraussetzungen über den Steuerbonus § 35c EStG von der Steuer abgesetzt werden. Für die 20 % Steuerermäßigung ist keine Antragstellung im Vorfeld nötig.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Schnappen Sie sich die Fördergelder – und erneuern Sie Ihre Heizung Schritt für Schritt:

Schritt 1
Fachunternehmen und Unterlagen
Beauftragen Sie ein Fachunternehmen mit dem Heizungstausch. Dieses erstellt folgende Unterlagen für Sie:
- Bestätigung zum Antrag (BzA)
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag inkl. voraussichtliches Umsetzungsdatum
Wichtig: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. So können Sie den Vertrag stornieren, sollte Ihr Förderantrag abgelehnt werden.

Schritt 2
Antrag, Zusage, Start
Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und beantragen Sie die Förderung:
- Geben Sie Ihre BzA-ID an
- Laden Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag hoch
Erst nach Erhalt der KfW-Zusage dürfen die Arbeiten beginnen. Ab jetzt haben Sie 36 Monate Zeit, Ihr Vorhaben abzuschließen.

Schritt 3
Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Nach der Inbetriebnahme erstellt Ihr Fachunternehmen die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Jetzt können Sie im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung beantragen:
- Geben Sie die BnD-ID an
- Laden Sie die Schlussrechnungen hoch
- Laden Sie ggf. weitere Bonusnachweise hoch
Wichtig: Beachten Sie die Einreichungsfrist in Ihrer Zuschusszusage!
Das war’s – freuen Sie sich über Ihr Fördergeld!
Ganz schön kompliziert? Hier gibt es alle Informationen zum Paradigma-Fördergeldservice. Profis übernehmen für Sie alles von der Antragstellung bis zum Einreichen aller notwendigen Nachweise.
Außerdem finden Sie hier ein allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung der KfW und der BAFA.
Außerdem gut zu wissen
Die Förderung für den Einbau einer neuen, förderfähigen Heizungsanlage wird über die KfW beantragt. Zusätzlich zum Zuschuss kann für bereits geförderte Einzelmaßnahmen ein KfW-Ergänzungskredit über einen Finanzierungspartner, beispielsweise die Hausbank, genutzt werden.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro können unter bestimmten Voraussetzungen von einer zusätzlichen Zinsvergünstigung profitieren.
Voraussetzung für den Ergänzungskredit ist, dass bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA für die geplante Einzelmaßnahme vorliegt.
Für die Zuständigkeit gilt:
KfW: Heizungsförderung sowie Kredite für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus
BAFA: unter anderem Heizungsoptimierung, Maßnahmen an der Gebäudehülle und weitere energetische Einzelmaßnahmen
Die konkrete Antragstellung richtet sich nach der geplanten Maßnahme und dem jeweils geltenden Förderprogramm.

