Einspeisevergütung EEG 2011
Die staatlich garantierte Einspeisevergütung durch
das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG für Photovoltaik - Solaranlagen richtet
sich auch im Jahr 2011 nach mehreren Faktoren, die bei einer Vorab-Planung und Berechnung der
Solaranlage mit ins Kalkül gezogen werden sollten. Die Kriterien für die Einspeisevergütung 2011 schlagen sich stark auf die
jeweilige Rentabilität Länge der Amortisationszeit der solaren Investition nieder. Insbesondere die angedachten Sonderkürzungen in 2011 (derzeit sind 3-15 Prozent ab dem 01.07.2011 im Gespräch), sowie die Besserstellung des Eigenverbrauchs von Solarstrom stellen die wesentlichen Änderungen bei den Änderungen in PV-Vergütung nach dem EEG in letzter Zeit dar.
|  Einspeisevergütung EEG 2011
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Vergütung für Photovoltaik-Strom nach dem EEG in 2011
Der
Ort der Errichtung der Photovoltaik-Solaranlage bestimmt zugleich auch
die Höhe der Einspeisevergütung, bzw. deren Förder-Sätze beim Betrieb einer Photovoltaik-Solaranlage. Einspeisevergütung für Photovoltaik-Solaranlagen
- Photovoltaik - Solaranlagen bis 30 kWp Leistung
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28,74 Cent je kWh erzeugtem Solarstrom
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- Photovoltaik - Solaranlagen ab 30 kWp Leistung
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27,33 Cent je kWh erzeugtem Solarstrom |
- Photovoltaik - Solaranlagen ab 100 kWp Leistung
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25,86 Cent je kWh erzeugtem Solarstrom |
- Photovoltaik - Solaranlagen ab 1.000 kWp Leistung
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21,56 Cent je kWh erzeugtem Solarstrom |
- Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung auf Freiflächen
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21,11 Cent je kWh erzeugtem Solarstrom |
- Photovoltaik auf Freifläche und sog. "Konversionsflächen"
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22,07 Cent je kWh erzeugtem Solarstrom |
- Photovoltaik-Solarmodule auf Freiflächen, speziell Ackerland
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keine Vergütung nach dem EEG vorgesehen
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- Bei Direktverbrauch des PV-Stroms bei einer Leistung bis 30 kWp
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16,74 Cent je kWh für Solarstrom über 30 % Direktverbrauchsanteil; sonst 12,36 Cent je kWh |
- Bei Direktverbrauch, Anlagengröße ab 30 kWp
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15,33 Cent je kWh für Strom-Mengen über von 30 % Direktverbrauchsanteil; sonst 10,95 Cent
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- Direktverbrauch des Stroms ab 100 kWp
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13,86 Cent je kWh für Solarstrom über 30 % Direktverbrauch-Anteil; ansonsten 9,48 Cent
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- Bei Direktverbrauch des Solarstroms ab 500 kWp Leistung
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keine Vergütung bei einer Einspeisung des PV-Stroms.
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Einspeisevergütung für den Eigenverbrauch 2011Seit dem Jahr 2009 wurde die Regelung über die Höhe der jeweiligen Eigennutzung des Solarstroms (Eigenverbrauch) neu geregelt und gegenüber der Variante der Netzeinspeisung deutlich bessergestellt: Fortan erhalten Besitzer von Photovoltaik-Solaranlagen nun eine Einspeisevergütung in Höhe von 22,76 Cent pro Kilowattstunde (2011). Dadurch, dass zudem der normale Tarif für den Bezug des elektrischen Stroms aus dem öffentlichen Stromnetz aufgrund des eigenen Solarkraftwerks auf den Dächern entfällt, lassen sich gut 20 Cent (hängt vom jeweiligen Tarif ab) sparen. Die Eigentümer von Photovoltaik-Solaranlagen können sich also defacto über eine Vergütung ihrer Solartechnik in Höhe von knapp 43 Cent durch die Eigennutzung oder Eigenverbrauch anstelle einer Einspeisung erfreuen. Finanzierung von elektrischen Solaranlagen (PV)
Letzten Endes wirkt sich die Höhe der Solarstrom-Vergütung natürlich unmittelbar auf die Rendite von Photovoltaik Solaranlagen aus. Der Gang zur Bank und das Feilschen um die Konditionen zwecks einer Solaranlagen Finanzierung hängt in großem Umfang von der erwarteten Amortisationszeiten der Anlagen. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Artikel des Solar Lexikons über die Solaranlagen Finanzierung. 1. Jahr der Inbetriebnahme der Photovoltaik - Solaranlage
Das
Jahr, bzw. der Monat der Inbetriebnahme und Abnahme der Photovoltaik
- Solaranlage
bestimmt die solare Vergütung. An diesen Zeitpunkt ist auch die
Degression (Abschläge) für PV-Vergütungssätze gebunden. Bereits früher
errichtete Anlagen erhalten 20 Jahre lang eine höhere
Einspeisevergütung, während späteren Interessenten zumindest in den
Genuss der bis dato gefallenen Modulpreise und Errichtungskosten der
Solaranlagen kommen. Derzeit wurde zudem eine Sonderkürzung für
Solarstrom beschlossen; diese Sonder-Degression richtet sich nach dem
Ausbau der PV-Kapazitäten und wird ab dem 1.Juli 2011 wirksam.
Damit wird die eigentlich für das Jahr 2012 angedachte, jährliche
Degression der Einspeisevergütung bereits auf das Jahr 2011 vorgezogen.
Die Sonder-Solar-Kürzung soll nach Angaben des BMU zwischen 3 und 15 Prozent betragen.
2. Leistung der Photovoltaik-Solaranlage
Ferner
richtet sich die Höhe der jeweils zu erwartenden Einspeisevergütung für
den Solarstrom nach der Leistungs-Größe (in Watt peak) der PV-Anlage.
Es existieren hierbei drei definierte Schwellenwerte, die zu unterschiedlichen
Vergütungssätzen führen:
1. Photovoltaikanlage unter 100 kW 2. Photovoltaik-Systeme zwischen 100 kW und 1 MW Maximalleistung 3. Photovoltaik-Solarkraftwerk ab 1 MW Leistung
3. Errichtung der Photovoltaikanlage auf Hausdächern, Freiflächen und Ackerflächen
Die
staatliche Subventionierung der Solartechnik Photovoltaik durch Fördermittel in Form einer staatlich garantierten Einspeisevergütung durch die Installation von Solaranlagen auf Hausdächern ist
auch weiterhin am lukrativsten. Für die Errichtung neuer PV-Anlagen mit elektrischen Solarmodulen
auf Acker- und Freiflächen werden ab dem Jahr 2011 keine Zuschüsse mehr
bereitgestellt. LexikonFachbegriffe der Solarthermie, Photovoltaik, Heizungen und aus dem Themengebiet der erneuerbaren Energien, komplexe Technik und Funktionsweisen im Online Lexikon von Paradigma, einem führenden Hersteller umweltfreundlicher Gas- und Pelletsheizungen sowie von thermischen Solaranlagen für Warmwasser und solares Heizen. | Lexikon | zurück zum Online Solar-Lexikon des Solaranlagen-Herstellers und Anbieter regenerativer Heiztechnik, Paradigma.
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